Auswirkung auf den Menschen
Nachweis der Schimmelbelastung
Sanierung

Schimmelpilzanalyse

Unter der Leistungsrubrik „Ursachenermittlung von Schimmelpilzbildung“ sind die wesentlichen Randbedingungen für das Schimmelpilzwachstum erläutert.

Auswirkungen auf den Menschen

Schimmelpilzbelastungen im Innenraum können beim Menschen zu unterschiedlichsten gesundheitlichen Reaktionen führen. Hauptsächlich sind das:
  1. Allergische Reaktionen
    Wird ausgelöst durch das Einatmen von Sporen. Bei einer Sensibilisierung gegenüber Schimmelpilzsporen kann es zu asthmatischen Anfällen, Schnupfen, geröteten Augen, Hautausschlag u.Ä. kommen. Die allergischen Symptome können innerhalb von Minuten nach Sporenkontakt (Allergie Typ I), nach 4-8 Stunden (Typ III) oder nach 24-28 Stunden (Typ IV) eintreten. Allergien kommen in der Bevölkerung sehr häufig vor. Nur ein Teil davon ist auf die Wirkung von Schimmelpilzen zurückzuführen. Die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ermöglichen jedoch keine zuverlässigen Aussagen zur Gesundheitsgefährdung einer bestimmten Person unter der Einwirkung von Schimmelpilzen. Gesichert ist die Erkenntnis, dass Kinder und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem ein erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen.
  2. Reizende und toxische Wirkungen
    Vor allem an Arbeitsplätzen mit hoher Schimmelpilzbelastung treten reizende Wirkungen auf. Das können Arbeitsplätze sein, wo Kontakt zu organischen Materialien, wie Erde, Lehm, Pflanzenbestandteilen (Heu, Stroh, Baumwolle usw.), Stoffen tierischer Herkunft (Wolle, Haar usw.), Nahrung, Abfall, Abwasser oder Exkrementen besteht.
    Das Krankheitsbild zeichnet sich durch Fieber, Erschöpfung oder grippeähnliche Zustände aus. Außerhalb von Arbeitsplätzen besteht nur bei lang anhaltender Exposition ein Erkrankungsrisiko.
    Als Ursache dafür werden vemutet:
    • Mykotoxine (Schimmelpilzgifte, die bereits in geringsten Mengen giftig wirken)
    • 1,3-ß-D-Glucan (Toxin aus der Zellwand von Schimmelpilzen)
    • MVOC (Microbial Volatile Organic Compounds = mikrobielle flüchtige organische Substanzen) – ein Gemisch aus Alkoholen, Aldehyden u.a. organischen Stoffen.
      Von den MVOC geht die schimmeltypische Geruchsbelästigung aus. Toxische Wirkungen sind nach bisherigem Kenntnisstand im Innenraum nicht zu erwarten.
  3. Pulmonale Mykosen
    Seltene, durch Schimmelpilze (Aspergillusarten) hervorgerufene Infektionen der Lunge (pulmonale Mykosen), sogenannte Aspergillose. Mykosen treten fast ausschließlich bei besonders empfänglichen, meist stark immungeschwächten Personengruppen (z.B. Krebspatienten nach Chemotherapie, Transplantations-Patienten, HIV-Patienten) auf.
Die Bestimmung der Gesundheitsgefährdung eines Schimmelpilzbefalls ist nicht quantifizierbar. Es kann keine Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen der Sporenkonzentration in der Luft und möglichen gesundheitlichen Auswirkungen aufgestellt werden.
Es gibt mehrere Vorschläge zur Bewertung von Schimmelpilzbelastungen anhand von Materialproben. Möglich ist die Einteilung in drei Kategorien:

SchadensausmaßKategorie 1*Kategorie 2*Kategorie 3*
(sichtbare und nicht sichtbare Materialschäden)keine bzw. sehr geringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden < 20 cm²)mittlere Biomasse; oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m², tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffengroße Biomasse; große flächige Ausdehnung > 0,5 m², auch tiefere Schichten können betroffen sein

Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schaden. In der Regel keine Maßnahmen erforderlich.
Kategorie 2: Geringer bis mittlerer baulicher oder nutzungsbedingter Schaden. Die Freisetzung von Pilzbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden und die Ursache mittelfristig ermittelt und saniert werden.
Kategorie 3: Großer baulicher oder nutzungsbedingter Schaden. Die Freisetzung von Pilzbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden werden und die Ursache des Schadens ist kurzfristig zu ermitteln und zu beseitigen. Die Betroffenen sind auf geeignete Art und Weise über den Sachstand zu informieren, eine umweltmedizinische Betreuung sollte erfolgen. Nach abgeschlossener Sanierung sollte der Sanierungserfolg durch geeignete mikrobiologische Nachweisverfahren überprüft werden.

Differenzierter ist die Bewertungsmethode nach Sedlbaur (K. Sedlbaur: Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf und in Bauteilen, Dissertation München, 2001).
Diese Methode unterscheidet nicht nur quantitativ, sonder auch nach der Schimmelpilzart und einzelnen Bestandteilen. Damit werden die artspezifischen Gefährdungspotentiale berücksichtigt.

Einstufung der ermittelten Mengen:
Okein Nachweis
Xeinzelne/Anflugsporen
XXeinige
XXXganz deutlicher Nachweis

Einstufung der Gefährdungsklassen:
A: Pilz oder Stoffwechselprodukte sind erheblich gesundheitsgefährdend und dürfen in einem Wohnraum nicht auftreten.
B: Pilz oder Stoffwechselprodukte sind bei längerer Exposition in Räumen gesundheitsgefährdend (d.h. pathogen) oder besitzen ein allergenes Potential.
C: Pilz ist nicht gesundheitsgefährdend, ein Bewuchs führt aber ggf. zu wirtschaftlichem Schaden.
(B) = Schimmelpilzarten dieser Gattung werden maximal in die Gefährdungsklasse B eingestuft.


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© Ralf Zimmer